Unsere FAQ-Sektion ist darauf ausgelegt, Ihnen klare und präzise Informationen zu unseren Inkassodienstleistungen zu bieten. Von allgemeinen Abläufen bis hin zu speziellen Fragen haben wir die häufigsten Anliegen unserer Kunden zusammengestellt. Sehen Sie sich um und finden Sie die Antworten, die Sie suchen.

Ein Inkassounternehmen ist darauf spezialisiert, im Auftrag von Gläubigern Schulden einzutreiben. Dabei kann es sich um unbezahlte oder überfällige Forderungen von Privatpersonen oder Unternehmen handeln.

Wenn Sie einem Unternehmen Geld schulden und Ihre Zahlungen nicht fristgerecht leisten, kann das Unternehmen Ihre Schulden an ein Inkassobüro verkaufen oder abtreten, das dann das Inkassoverfahren übernimmt.

Ja, Sie sind weiterhin verpflichtet, Ihre Schulden zu begleichen, auch wenn sie an ein Inkassobüro übertragen wurden.

Wenn Sie sich über die Rechtmäßigkeit einer Forderung unsicher sind, können Sie beim Inkassobüro ein Forderungsbestätigungsschreiben anfordern. Dieses Schreiben enthält Informationen über den ursprünglichen Gläubiger, den geschuldeten Betrag und das Datum der Forderung.

Wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen, hat das Inkassobüro das Recht, Sie an eine Kreditauskunftei zu melden, was Ihre Kreditwürdigkeit und Ihr künftiges Kreditpotenzial erheblich beeinträchtigen kann. Es können auch rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, um die Forderung einzutreiben.

Ja, wir sind bereit, Rückzahlungspläne oder sogar reduzierte Vergleiche auszuhandeln, um die Eintreibung der Schulden zu unterstützen. Allerdings ist jeder Fall anders und es gibt keine Garantie dafür, dass die Verhandlungen in jedem Fall erfolgreich sein werden. Erfahren Sie mehr über Ratenzahlungen

Wenn Sie Ihre Fall-ID angeben, wird Ihr Fall mit allen notwendigen Zahlungsinformationen wie Bankadresse und Referenzcode angezeigt. Sie können auch per Kredit- oder Debitkarte bezahlen.

Ein Schuldeneintreiber kann andere Personen kontaktieren, um zu versuchen, Sie ausfindig zu machen, aber er darf normalerweise keine Informationen über Ihre Schulden an andere Personen als Sie, Ihren Ehepartner oder Ihren Anwalt weitergeben.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 14. Juni 1974 zur Verjährungsfrist beim internationalen Warenkauf, das durch das Änderungsprotokoll vom 11. April 1980 ergänzt wurde, trat am 1. August 1988 in Kraft (siehe Artikel 44 Absatz 1 des Übereinkommens in Verbindung mit Artikel IX Absatz 1 des Protokolls). Dieses Abkommen beinhaltet vereinheitlichte Verjährungsregeln, die darauf abzielen, den globalen Handel zu vereinfachen und zu fördern. Die generelle Verjährungsfrist beträgt gemäß den Bestimmungen des Abkommens vier Jahre, wobei eine Verlängerung möglich ist (Artikel 8, Artikel 22 Absatz 2). Allerdings darf die maximale Verjährungsdauer von zehn Jahren nicht überschritten werden (Artikel 23).